Firmenauto Beim Unfallprotokoll lieber ehrlich sein

Beim Unfallprotokoll lieber ehrlich sein Foto: Bild: Ferrari

Versicherungen kennen keinen Spaß, wenn es um ihr Geld geht – das gilt für Lkw- wie Pkw-Fahrer gleichermaßen. Im vorliegenden Fall (OLG Saarbrücken, AZ: 5 U 78/08) bekam das ein Ferrari-Fahrer zu spüren. Dieser hatte auf einer Landstraße die Kontrolle über sein Auto verloren und kam erst an einem Baum zum Stehen. Im Unfallprotokoll gab der Mann an, mit 70 Stundenkilometern unterwegs gewesen zu sein. Dabei hätte es sich um die Geschwindigkeit gehandelt, die an dieser Stelle erlaubt war. Die Versicherung roch den Braten jedoch und weigerte sich, den entstandenen Schaden zu zahlen. Der Gutachter hatte nämlich festgestellt, dass dem Unfall mindestens Tempo 95 zugrunde gelegen haben muss. Da die Geschwindigkeit eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Unfallgeschehens war, gingen die Richter von einer vorsätzlich falschen Angabe des sportiven Fahrers aus. Eine Abweichung in dieser Größenordnung sei keine hinnehmbare Fehlertoleranz, so die Saarbrücker Richter, sondern arglistige Täuschung. Die Reparaturkosten von 67.000 Euro musste der Ferraristo nun alleine tragen.