Firmenauto Betriebsrat muss bei GPS-Gerät zustimmen

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Will ein Unternehmen in seine Dienstwagen Navigationsgeräte zur GPS-Ortung einbauen lassen, hat dabei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das gilt selbst dann, wenn das System ausschließlich dazu eingesetzt werden soll, Kunden bei ihren Nachfragen zum aktuellen Standort von Waren genaue Auskünfte geben zu können. Das hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern entscheiden (AZ: 1 BVGa 5/08). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Betriebsrat erfahren, dass die Unternehmensleitung beabsichtige, 20 Firmenfahrzeuge mit GPS-Geräten auszustatten. Weil sie befürchtete, dass das Positionsmanagementsystem auch zur Überwachung der Beschäftigten genutzt werden könne, verlangte die Arbeitnehmervertretung konkretere Angaben und den vorherigen Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Dem stimmt das Arbeitsgericht zu. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei bei technischen Einrichtungen mit solchen Möglichkeiten grundsätzlich von einer Überwachung des Verhaltens oder der Leistungen der Arbeitnehmer auszugehen. Dabei sei es nicht ausschlaggebend, ob der Arbeitgeber diese Optionen tatsächlich wahrzunehmen beabsichtigt, erklärt die Anwaltshotline.