Firmenauto DAV verbessert Schadenregulierung

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Durch die Nichteinschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche Geschädigte unwissentlich auf weiter gehende Forderungen, auf die sie einen Anspruch haben. Das teilt der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mit. Geradezu regelmäßig würden von den Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten gekürzt. Bei älteren Fahrzeugen wird laut Anwaltsverein häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen. Restwertangebote würden zudem trotz Weiternutzung zu lasten des Geschädigten berücksichtigt. Viele Geschädigte kennen nach Ansicht der Anwaltsorganisation ihre Ansprüche gar nicht, etwa den auf Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Schutzkleidung und so weiter. Um Unfallopfern nach eigenen Angaben schnell und unkompliziert Hilfe anzubieten hat der DAV den Internet-Unfallservice schadenfix.de ins Leben gerufen. Die Plattform ermögliche unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldung per Internet. Der Geschädigte profitiere von einer raschen, einfachen und kompetenten Schadensabwicklung. Der DAV verspricht darüber hinaus, dass Unfallopfer sämtliche ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend machen können. Der Service auf www.schadenfix.de sei ganz einfach: Der Geschädigte fülle die Online-Schadensmeldung aus und maile sie an einen Anwalt, den er sich in seiner Nähe vorher ausgesucht hat. Nach Eingang der Meldung kontaktiere der Anwalt den Geschädigten und reguliere in seinem Auftrag und Interesse den Schaden.