Firmenauto DEKRA: Bald Audit für Luftfracht-Versender

Der Prüfkonzern DEKRA bietet künftig mit seinen beiden Töchtern DEKRA Akademie und DEKRA Certification Luftfrachtversendern einen kompletten Service aus einer Hand. Die neue Verordnung zur Luftfrachtsicherheit bringt wesentliche Veränderungen: So müssen sich Unternehmen beispielweise zukünftig einem Audit unterziehen. Bislang musste die Industrie lediglich die „Sicherheitserklärung des bekannten Versenders“ unterzeichnen, um von kosten- und zeitaufwändigen Sicherheitskontrollen der Fracht am Flughafen ausgenommen zu werden. Doch diese Verordnung (VO (EG) Nr. 2320/2002) wird nun durch eine Nachfolgeverordnung abgelöst, die  deutlich schärfere Auflagen vorsieht (VO (EG) Nr. 300/2008). Diese neuen Regelungen erfordern eine Zulassung als so genannter bekannter Versender durch die Behörde. Dazu muss das Unternehmen Eigensicherungsmaßnahmen in einem Handbuch fixieren und bei einem Vor-Ort-Audit die Umsetzung demonstrieren. Mit dem Handbuch und dem Auditprotokoll  oder Sicherheitsgutachten kann der Versender dann seinen Zulassungsantrag stellen. Diese physische und schriftliche Prüfung kann zukünftig die DEKRA Certification GmbH als unabhängiges Zertifizierungsunternehmen übernehmen, wenn das Verkehrsministerium das Verfahren wie derzeit angedacht umsetzt. Die Akkreditierungsverfahren befinden sich in Vorbereitung. Der DEKRA Konzern wird dann Versendern den kompletten Service rund um die Luftfracht bieten. Die Sparte Aviation der DEKRA Akademie ist in der Branche bereits seit langer Zeit aktiv und berät bei Handbucherstellung und Schwachstellenanalyse, schult und unterweist das Personal. Die Schwestergesellschaft DEKRA Certification übernimmt als unabhängiger Zertifizierer das Audit.