Firmenauto Dienstwagen: Streit um Steuerpläne

Umstrittene Steuer-Pläne bei Dienstwagen

Die Autobranche setzt angesichts des noch müden Inlandsgeschäfts auf politische Impulse: Nach der fünf Milliarden teuren Abwrackprämie prüft das Bundesfinanzministerium jetzt mögliche Erleichterungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro über eine Reform der Dienstwagen-Besteuerung. Dabei komme der Klimaschutz unter die Räder, warnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 5. März 2010. So zeichne sich ab, dass die im Finanzministerium geplante Umstellung der Besteuerung vom Auto-Listenpreis auf den mindestens 20 Prozent niedrigeren tatsächlichen Kaufpreis keine Lenkungswirkung für Klima und Luftreinhaltung haben werde. "Für hochmotorisierte Edelkarossen und Klimakiller-Pkw steigt die Subvention auf mehr als 4000 Euro, bei geringem Kohlendioxid-Ausstoß sind es dreistellige Beträge", erklärte DUH-Manager Jürgen Resch. "Das wäre ein Skandal." Angesichts der Spenden- und Sponsoren-Diskussionen sowie der Debatte um Steuersubventionen für Hoteliers warnte Resch die Bundesregierung eindringlich davor, «erneut auch den Forderungen der Autolobby nachzugeben». Selbst Experten in den Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass sich bei diesem Thema «besonders gut Neiddebatten führen lassen». Es müsse nun abgewartet werden, ob die neue Dienstwagen-Besteuerung, die die Auto-Konjunktur gerade größerer Fahrzeuge ankurbeln würde, am Ende nicht doch auf der Strecke bleibe. Immerhin sehe die Koalitionsvereinbarung nur eine "Prüfung" der Reform vor. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) müsse als Politiker aus dem "Daimler-Land" Baden-Württemberg darauf achten, dass «das Ganze kein Geschmäckle» bekomme und ihn belaste, so Resch. Dagegen wird die Reform vom Wirtschaftsflügel der Union und vom Bund der Steuerzahler eindeutig verlangt. Nach Expertenangaben machen Dienstwagen inzwischen 40 bis 60 Prozent des Neuwagengeschäfts aus. Die Firmen selbst können ihre Dienstwagen betrieblich voll abschreiben. Wird das Fahrzeug ständig von Arbeitnehmern genutzt, müssen diese den "geldwerten Vorteil" versteuern. Dies passiert mit einem Prozent vom Listenpreis, der beim Kauf in der Realität zumeist deutlich unterschritten wird. Die Umwelthilfe fordert nun am Listenpreis festzuhalten und den damit ersparten Steuerausfall von einer Milliarde in eine Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs umzumünzen. Steuerlich abzugsfähig sollten in Zeiten des Klimawandels nur noch Fahrzeuge mit dem EU- Zielwert von 140 Gramm CO2 pro Kilometer sein.