Firmenauto Dieselfilter: Nachteil für Transporter

Foto: Foto: photo 5000/Fotolia.com

Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) kritisieren Wirtschaftsverbände und Handelskammern die Regelungen zur Förderung der Filternachrüstung für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Zwar sei es erfreulich, dass Halter dieser Fahrzeuggruppe generell in den Genuss der Prämie von 330 Euro kommen. Im Gegensatz zu Pkw- und Wohnmobilfahrern aber könne der Anspruch nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Während Autobesitzer die Förderung erhalten, die ihren Diesel seit Anfang 2010 nachgerüstet haben, müssen Halter von Transportern bis 1. Juni mit der Umrüstung warten, um das Geld zu bekommen. Dann erst tritt die Regelung in Kraft. Der ARCD weist darauf hin, dass die leichten Lkw frühestens einen Tag nach der Verkündigung nachgerüstet werden dürfen, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Wirtschaftsverbände und Handwerkskammern sehen nun gerade Kleinunternehmer doppelt bestraft. Gingen sie schon bei der Abwrackprämie leer aus, würden sie jetzt auch noch bestraft, wenn sie frühzeitig in moderne und umweltfreundliche Fuhrparks investiert hätten – wegen der Umweltzonen in Berlin und Hannover zum Beispiel ließen viele Betriebe ihre Fahrzeuge wegen drohender Einfahrverbote schon vor geraumer Zeit umrüsten. Somit hätten sie praktisch die Entwicklungskosten der Filterhersteller über die hohen Nachrüstkosten finanziert, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von IHK und Handwerkskammer.