Firmenauto Freisprecheinrichtung ist kein Mobiltelefon

Freisprecheinrichtungen gelten vor Gericht nicht als Handy. Wer somit beim Telefonieren im Auto nur seine Freisprecheinrichtung kurz in die Hand nimmt, kann nicht zu einem Bußgeld wegen unerlaubter Benutzung eines Mobiltelefons verknackt werden. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervor (AZ: 3 Ss OWi 744/07): Weil seine Freisprechanlage eine Störung hatte, nahm sie ein Fahrer an einer roten Ampel beim Telefonieren in die Hand, hielt sie ans Ohr und telefonierte. Ein Amtsgericht sah darin ein unerlaubtes Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt. Es mache keinen Unterschied, ob man ein Handy oder die Freisprechanlage halte. Der Fahrer wehrte sich gegen das verhängte Bußgeld und zog eine Instanz weiter. Von den Richtern des Oberlandesgerichts bekam er Recht. Sie vertraten die Meinung, dass es von ihren Kollegen willkürlich sei, eine Freisprecheinrichtung mit einem Handy gleichzusetzen und damit über das im Gesetz Festgelegte hinauszugehen. Das Gesetz verbiete ausdrücklich nur das Telefonieren mit dem Handy, erwähne aber mit keinem Wort, dass es verboten sei, eine Freisprecheinrichtung zu halten.