Firmenauto Geld zurück bei Quietschbremsen

Quietschende Bremsen von Luxusautos können zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen Foto: Bild: Hersteller

Käufer von Pkw der gehobenen Kategorie haben Glück. Zuminderst dann, wenn es um quietschende Bremsgeräusche bei Neuwagen geht. Dann können sie nämlich vom Kauf zurücktreten. Das berichtet der Anwalt-Suchservice unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Az. 14 U 125/07). In dem Fall hatte eine Frau einen Pkw im Wert von 75.000 Euro erworben. Nach einer Laufleistung von weniger als 10.000 Kilometern stellte sie fest, dass die Bremsen zunächst bei Rückwärtsfahrt dann auch beim Vorwärtsfahren laut zu quietschen begannen. Das Quietschen war so laut, dass es laut Anwalt-Suchservice selbst bei geschlossenen Fenstern noch sehr gut zu vernehmen war. Es trat immer bei feuchter Witterung auf und verlor sich jeweils erst nach zehn bis 15 Minuten Fahrzeit. Fünfmal innerhalb von acht Monaten wurde danach versucht, die Störung in der Werkstatt des Vertragshändlers zu beheben – ohne Erfolg. Daraufhin erklärte die Dame den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte ihr Geld zurück. Der Händler wollte das nicht gelten lassen und erklärte, die Quietschgeräusche seien minimal und nur kurz nach Fahrtantritt hörbar, Die Funktionsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs werde durch sie nicht beeinflusst. Das OLG Schleswig sah dies jedoch anders. Nach der Beweisaufnahme stellte es fest, dass die Quietschgeräusche bei einem Fahrzeug der gehobenen Klasse ein erheblicher Mangel seien, der zum Rücktritt berechtige. Es spiele keine Rolle, ob auch die Funktionsfähigkeit der Bremsen beeinträchtigt sei, so der Richter. Auch eine Komforteinbuße stelle einen erheblichen Mangel dar, wenn sie beträchtlich sei und der Käufer berechtigterweise erwarten durfte, dass solche Geräusche nicht vorhanden sind.