Firmenauto Kein Schadensersatz bei zu hohem Tempo

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Sind Autofahrer auf Vorfahrtsstraßen viel zu schnell unterwegs, können sie bei einem Unfall keinen Schadensersatz verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 21 O 655/08), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist. In dem Fall war der Kläger auf einer Bundesstraße unterwegs - auf Höhe eines Ortsschilds noch mit Tempo 100, wie die Polizei ermittelte und ein Sachverständiger bestätigte. Dort wollte der beklagte Unfallgegner auf die Bundesstraße einbiegen. Der Kläger wollte ausweichen, kam ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Den Schaden von mehr als 6000 Euro wollte er ersetzt haben: Der Beklagte hätte ihn sehen müssen und deshalb nicht einbiegen dürfen. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Der Kläger habe einen groben Verkehrsverstoß begangen, indem er das zulässige Höchsttempo von 50 km/h grob missachtete. Dem Beklagten sei kein Verschulden nachzuweisen gewesen. Aufgrund der Alleinschuld des Klägers müssten Unfallgegner und dessen Versicherung nicht zahlen