Firmenauto Kommt die Winterreifen-Pflicht?

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Möglicherweise müssen Autofahrer in der kalten Jahreszeit Winterreifen aufziehen. Bislang verlangt der Gesetzgeber eine "geeignete Bereifung" und den "Wetterverhältnissen angepasste Ausrüstung". Diese seit Mai 2006 geltende Vorschrift - festgeschrieben im Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung - steht nach Angaben des ACE auf der Kippe. Das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: SsRS 220/09) hat geurteilt, dass die  Vorschrift wegen Verstoßes gegen das sogenannte Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig sei. Dieser Spruch hat laut ACE praktisch zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs sind, nicht allein deshalb mit einem Bußgeld bestraft werden dürfen. Das Urteil hat laut ACE mehrere Berliner Ministerien auf den Plan gerufen, die das Urteil juristisch prüfen wollen. Ergebnisse liegen laut ACE aber noch nicht vor. Der ACE geht davon aus, dass eine generelle Winterreifenpflicht noch nicht ohne weiteres möglich sei. Aus EU-rechtlichen Gründen könnte sich jedoch einiges ändern, so der Club. Es sollen etwa genauere Anforderungen an die Reifen festgelegt werden. Das betrifft etwa die Mindestprofiltiefe  von Winterreifen. Im Moment darf die Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter nicht unterschreiten. Experten halten aber mindestens vier Millimeter für notwendig. Der ACE empfliehlt von Oktober bis Ostern auf Winterreifen umzurüsten. Eine brauchbare Alternative könnten auch Ganzjahresreifen sein.