Firmenauto Kostendeckel fürs Surfen per Handy

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Die EU schützt ab dem 1. Juli alle, die im Ausland mit dem Handy online gehen vor überteuerten Roaming-Rechnungen. EU-weit ist beim mobilen Surfen im Web, Filme abrufen oder Fotos verschicken dann automatisch Schluss, wenn die neue gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro plus jeweils gültiger Mehrwertsteuer erreicht ist. Wer dann laut EU keine Unterbrechung der Datenleitung wünscht und höhere Kosten akzeptiert, muss dies ausdrücklich bestätigen. Die Europäische Union reagiert mit diesem Gesetzesvorstoß auf Fälle unerwartet hoher Rechnungen in der Vergangenheit. Bestes Beispiel: In 2009 erhielt ein deutscher Kunde, der in Frankreich eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine astronomische Rechnung über 46.000 Euro. Die Betreiber sind jetzt verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Wenn die Obergrenze erreicht ist, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen. Auch das Telefonieren im EU-Roamingtarif wird nochmals günstiger: Der Höchstpreis für einen ausgehenden Roaminganruf wird EU-weit von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute zuzüglich Mehrwertsteuer gesenkt und kostet so in Deutschland 46 Cent. Auch für eingehende Anruf dürfen die Anbieter anstatt 19 Cent nur noch 15 Cent pro Minute (plus Mehrwertsteuer, in Deutschland also 18 Cent) verlangen. Der Höchstpreis für das Versenden von Textnachrichten bleibt bei 11 Cent pro SMS (mit Mehrwertsteuer in Deutschland also 13 Cent). Die Preise für aus- und eingehende Anrufe im EU-Ausland sind dadurch ab Juli um 73 Prozent niedriger als 2005 als die EU begann gegen überhöhte Roamingtarife vorzugehen. Damals kostete einen Deutschen zum Beispiel in Frankreich ein Anruf zuhause als auch ein angenommener Anruf von daheim noch happige 1,49 Euro pro Minute.