Firmenauto Messgeräte müssen nachprüfbar sein

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Tempo-Messgeräte müssen nachprüfbar sein, die Messstelle und der Messablauf müssen lückenlos dokumentiert werden. So lauten die Forderungen des ADAC. Nur so würden Messergebnisse und damit auch die Verkehrsüberwachung insgesamt als wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit in der Öffentlichkeit akzeptiert, erklärt der Club in einer Mitteilung. Geschwindigkeitssünder hätten einen Anspruch darauf, dass die Messung überprüft werde. Ist ein Check des Geräts nicht möglich, hat ein angeklagter Temposünder gute Chancen freigesprochen zu werden. Im vorliegenden Fall des Amgerichts Dillenburg (AZ: 3 OWi 2 Js 54432/09), auf den der ADAC hinweist, wurde eine Fahrerin, die 56 km/h zu schnell fuhr, freigsprochen. Die Begründung des Gerichts: Das Messgerät, das die Fahrerin blitzte, konnte keiner nachträglichen Richtigkeitskontrolle unterzogen werden.