Firmenauto Nebelschlussleuchte auch bei Starkregen

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Bei Sichtweiten von unter 50 Metern müssen Autofahrer generell die Nebelschlussleuchte einschalten. Das gelte nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Starkregen, sagte der ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino dem dpa-Themendienst. Zugleich gelte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern - übrigens auch auf Autobahnen. Bei widrigen Wetterverhältnissen rät der Automobilclub weiter dazu, die Abstandsregel "halber Tacho" mehr als ernst zu nehmen: Anstelle von 25 Metern auf den Vordermann bei Tempo 50, fährt man laut Chiellino mit dem Mindestabstand von 50 Metern wesentlich sicherer. Sichtweite und Abstand können die Verkehrsteilnehmer an den Leitpfosten abmessen, die nach ADAC-Angaben auf Landstraßen und Bundesstraßen bundesweit alle 50 Meter aufgestellt sind. Der Automobilclub warnt davor, trotz schlechten Wetters auf freier Strecke einfach anzuhalten: "Mit gedrosseltem Tempo sollte bis zur nächsten Ortschaft oder Haltebucht gefahren werden, es sei denn die Straße ist tatsächlich unpassierbar", sagte Chiellino. Muss tatsächlich angehalten werden, sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Unfallzahlen steigen nach Erkenntnissen des ADAC bei schlechtem Wetter in der Regel zwar an. Da aber generell vorsichtiger gefahren werde, nehme die Unfallschwere ab.