Firmenauto Ohne Winterreifen zickt die Versicherung

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Winterreifenmuffel riskieren im Schadensfall Leistungsabstriche bei ihrer Vollkaskoversicherung. Aufschluss darüber gibt die Kfz-Police: Fehlt im Kleingedruckten der Hinweis, dass der Versicherer auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet, kann die Zahlung nach einem Unfall geringer ausfallen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg hin. Ist diese Klausel dagegen im Vertrag enthalten, kommt die Versicherung auch dann in voller Höhe für Schäden am Fahrzeug des Versicherten auf, wenn dieser bei Eis, Schnee oder Reifglätte auf Sommerreifen unterwegs war. Davon rät der BdV Autofahrern allerdings aus Sicherheitsgründen dringend ab. Die Schadensregulierung beim Unfallgegner übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung übrigens unabhängig von der Bereifung.