Firmenauto Partikelfilter: Ab September Förderung

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Noch immer fahren zigtausende Firmenfahrzeuge ohne Partikelfilter durch die Lande. Viele Firmen warten einfach ab, bis sie die Auto verkaufen oder an die Leasinggesellschaft zurückgeben – und sich das Problem von selbst löst. Doch inzwischen lassen sich immer mehr Alt-Diesel mit Rußfiltern nachrüsten. Das schont zum einen die Umwelt – schließlich blasen die mit einem Filter nachgerüsteten Motoren bis zu 70 Prozent weniger Ruß in die Luft – und zum anderen verringert sich die Kfz-Steuer um 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikmeter Hubraum. Außerdem beteiligt sich der Staat an den Nachrüstkosten mit 330 Euro, seit 1. August sogar in bar. Das deckt bei etlichen Modellen bereits fast die gesamten Kosten. Volkswagen beispielsweise bietet für die meisten vor 2006 zugelassenen Modelle entsprechende Lösungen an. So kostet ein Dieselpartikelfilter inklusive Material und Einbau zur Nachrüstung bei einem Golf (Baujahr 2003 -2006) nur 372 Euro brutto. Das 2009 initiierte Förderprogramm sieht einen Zuschuss von 330 Euro für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungssystemen vor. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter von Diesel-Pkw ihr Fahrzeug im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten und bis zum 15. Februar 2010 den Einbau nachweisen. Das Fahrzeug muss bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein. Anträge können beim BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ab dem 1. September 2009 bis einschließlich 15. Februar 2010 gestellt werden. Auf der Internetseite des BAFA steht ab September unter www.pmsf.bafa.de ein Antragsformular zur Verfügung, mit dem die erforderlichen Daten direkt an das BAFA übermittelt werden. Anschließend muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein) an das BAFA gesandt werden. Nach Prüfung der Unterlagen zahlt das BAFA den Förderbetrag aus, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ab dem Einbau des Partikelminderungssystems erfolgt in der Regel eine günstigere Steuerfestsetzung (Wegfall des Zuschlags von 1,20 Euro/100 Kubikmeter Hubraum). Eine befristete Steuerbefreiung nach § 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes kann jedoch nicht zusätzlich sondern nur alternativ zu einem Zuschuss gewährt werden. Weitere Infos unter 0 30/ 3 46 46 54 80.