Firmenauto Politessen dürfen Plaketten prüfen

Foto: Foto: Torsten Zimmermann/WWW.TOZIGRAFIE.DE

Die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat nicht nur Veränderungen bei den Bußgeldern mit sich gebracht. Auch in punkto Umweltplakette gibt es Neues: Jetzt dürfen auch die städtischen Ordnungsämter und deren Politessen parkende Autos auf das Vorhandensein der Plaketten überprüfen. Denn in der StVO ist nun nicht mehr das „Führen des Fahrzeugs“ ohne gültige Plakette untersagt, sondern die „Teilnahme am Verkehr“, was auch das Parken einschließt.