Firmenauto Polizist: Oberförster ist keine Beleidigung

Polizei: Oberförster ist keine Beleidigung Foto: Bild: Deutscher Verkehrssicherheitsrat

„Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang.“ Aufgrund dieser Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten klagte die Staatsanwaltschaft Berlin einen Passanten wegen Beleidigung an. Das teilt der Juristische Literatur-Pressedienst mit. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wertete diese Aussage jedoch nicht als Beleidigung (AZ: [412 Ds] 2JuJs 186-08 [74/08]). Eine Beleidigung liege nur dann vor, wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung, nicht aber um eine flapsige, spöttische Bemerkung handelt. Oberförster aber und ist die Dienstbezeichnung für einen nützlichen, dem Gemeinwohl dienenden Beruf, so das Amtsgericht. Auch aus der sprachlichen Nähe zum Begriff „Oberlehrer“ könne sich für den verständigen Dritten in der Position des Polizeibeamten keine Verletzung seines Ehrgefühls ergeben.