Firmenauto Regierung ändert Kfz-Steuerbefreiung

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Die Bundesregierung hat die im Konjunkturprogramm von letzter Woche verabschiedeten Steuerbefreiung für Neuwagen verändert. Einer Mitteilung der Presseagentur Reuters zufolge kommen nur noch Autoverkäufer in den Genuss der Steuerbefreiung, die ihre neuen Fahrzeuge bis zum 30. Juni 2009 zulassen. Bislang räumte das Programm eine Steuerbefreiung für Autos ein, die bis 2010 zugelassen werden. Dagegen hat die SPD-Fraktion im Bundestag Veto eingelegt. Die Kfz-Steuer entfalle wie geplant für ein Jahr für alle Neuwagen. Käufer besonders umweltfreundlicher Autos kommen in den Genuss der Steuerbefreiung für zwei Jahre. Auf alle Fälle solle die Steuerbefreiung Ende 2010 auslaufen. Die Steuerbefreiung gilt für alle seit 5. November zugelassenen Wagen. Bis Juni soll die Koalition ein neues Fördermodell für den Kauf von Neuwagen entwickeln. Es soll sich dann stärker an ökologischen Kriterien orientieren. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) kritisiert den Kompromiss der Fraktionen. Der Verbraucher erhalte keine Informationen über die weitere steuerliche Behandlung der Fahrzeuge. Er schlägt daher vor, die CO2-abhängige Steuer sofort einzuführen. Auch eine Verschrottungsprämie für Euro 1- und Euro 2-Fahrzeuge hält der Verband für sinnvoll. Auch der ADAC und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) lehnen die Entscheidung zur verkürzten Kfz-Steuerbefreiung ab. Beide Verbände fordern wie der VDIK auch eine CO2-basierte Steuer beziehungsweise eine Abwrackprämie.