Firmenauto Stadtverkehr: Raser verliert Führerschein

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Ein Kraftfahrer, der die innerstädtisch zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 50 km/h überschreitet, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Dies teilt anwalt-suchservice.de mit. Mit dieser Begründung habe das Verwaltungsgericht Berlin eine Entscheidung des dortigen Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bestätigt. Diese hatte einem Antragssteller den Führerschein aufgrund seiner im Straßenverkehr gezeigten Rücksichtslosigkeit entzogen. Der heute 26-jährige Antragssteller hatte im November 1999 die Fahrerlaubnis erhalten, aber bereits 2001 erstmals wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein für neun Monate verloren. Nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Jahr 2002 beging der Antragssteller erneut zwei erhebliche Verkehrsverstöße binnen kurzer Zeit. Darauf wurde die Fahrerlaubnis laut anwalt-suchservice.de  2004 erneut entzogen. Zwischen September 2005 und Juli 2006 beging die Person jedoch erneut drei weitere Verkehrsverstöße. Noch während des daraufhin eingeleiteten neuerlichen Entziehungsverfahrens fuhr der Antragsteller mit seinem Pkw im September 2007 in der Berliner Innenstadt 50 Kilometer pro Stunde schneller als zugelassen.