Firmenauto Unbekannte Vergehen im Verkehr

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Wer im Straßenverkehr zu schnell ist oder im Halteverbot parkt, muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen. Das ist wohl jedem Verkehrsteilnehmer klar. Es gibt im Bußgeldkatalog aber auch weniger bekannte Vergehen, die zu einer bösen Überraschung werden können. Das teilt das Leasingunternehmen Athlon Car Lease mit. Anbei drei Beispiele: Jeder kenne die Situation, die vor allem im Stadtverkehr häufig vorkommt: Kurz vor Erreichen der Ampel schaltet diese von Grün auf Gelb um. Drücke man in solche einem Fall noch mal auf das Gas, um noch vor dem Wechsel auf Rot durchzukommen, riskiert man ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Athlon weist auch darauf hin, dass beim Grünen Pfeil Unsicherheiten bestehen. Autofahrer sollten sich hier ähnlich wie bei einem Stoppschild verhalten, also an der Haltelinie anhalten und schauen, ob das Abbiegen gefahrlos und ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. Wer nicht anhält wird laut Athlon mit 50 Euro, bei Gefährdung des Verkehrs sogar mit 60 Euro zur Kasse gebeten. Ist der Parkscheinautomat defekt und gibt keine Tickets aus, so dürfe das Auto dort nicht einfach abgestellt werden. Vielmehr müsse man in einem solchen Fall die Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit hinter die Windschutzscheibe legen und darf auch nur bis zu der am Automaten angegebenen Höchstdauer parken. Anderenfalls können, je nach Parkzeit fünf bis 25 Euro fällig werden.