Firmenauto Urteil: Jahreswagen wieder attraktiver

Foto: Foto: Torsten Zimmermann/WWW.TOZIGRAFIE.DE

Autos werden für Werksangehörige in Zukunft wohl günstiger werden. In einem jüngst veröffentlichten Urteil (AZ: VI R 18/07) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Orientierung der Besteuerung am Listenpreis gekippt. Die unverbindliche Preisempfehlung eines Autoherstellers sei keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sogenannte Jahreswagen zu bewerten. In den vergangenen Tagen hatten sich einige Politiker von CDU und SPD für eine steuerliche Verbesserung bei der Behandlung von Jahreswagen für Werksangehörige ausgesprochen. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm hatte daraufhin dementiert, dass es im Bundeskabinett solche Bestrebungen gebe. Dem Urteil lag eine Streitfall aus dem Jahr 2003 zugrunde: Ein Werksangehöriger hatte von seinem Arbeitgeber ein Neufahrzeug für 15.032 Euro erworben. Der Arbeitgeber ermittelte hieraus einen geldwerten Vorteil in Höhe von 255,95 Euro, für den er Lohnsteuer einbehielt und auf der Lohnsteuerkarte auswies. Grundlage dieser Vorteilsermittlung war die unverbindliche Preisempfehlung für das Fahrzeug in Höhe von 17.917 Euro. Allerdings boten die Händler zu dem Zeitpunkt dem Zeitpunkt den Wagen bereits mit einem Preisnachlass von acht Prozent für weniger als 16.500 Euro an. Schon unter Berücksichtigung dieses Preises ergebe sich kein lohnsteuerrechtlich erheblicher Vorteil mehr, so der Bundesfinanzhof weiter.