Firmenauto Urteil regelt Überholen aus Kolonnen

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Wer zuerst aus einer Kolonne heraus überholt, hat immer Vorfahrt. Setzt ein weiterer Verkehrsteilnehmer zum Überholen an, haftet er bei einem Unfall alleine. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stade (AZ: 1 S 35/04) hervor. Im konkreten Fall fuhren auf einer Landstraße mehrere Autos hinter einem langsam fahrenden Lastwagen her. Ein weit hinten fahrender Autofahrer nutzte eine frei Stelle, scherte aus und zog auf der Gegenfahrbahn an der Kolonne vorbei. Als der Wagen einen Ford Transit erreichte, setzte dessen Fahrer unvermittelt ebenfalls zum Überholen an. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, zog der von hinten heranbrausende Fahrer seinen Wagen nach links und landete im freien Feld. Nach Auskunft der Deutschen Anwaltshotline verurteilte das Landgericht Stade den Fahrer des Fords zur Übernahme aller Unfallschäden. Wer überholt, müsse sich immer vergewissern, ob sich nicht bereits ein anderes Fahrzeug von hinten auf der Gegenfahrbahn nähert, befanden die Richter.