Firmenauto Verschneite Strafzettel sind gültig

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Wegen Schnees auf der Windschutzscheibe übersehene Strafzettel müssen Autofahrer trotzdem bezahlen. Parksünder könnten sich nicht vor dem Bußgeld drücken, nur weil der Strafzettel nicht zu sehen war, erklärt der Verkehrsrechtsexperte Jörg Elsner aus Hagen. Autofahrer seien verpflichtet, alle drei Tage nach dem geparkten Fahrzeug zu schauen - auch dann, wenn es zugeschneit ist. Schließlich sei es ja auch möglich, dass die Stadt mobile Halteverbote aufstellt und das ursprünglich legal abgestellte Auto dann im Halteverbot steht. Elsner leitet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin.Anders sei die Rechtslage bei zugeschneiten Halteverbotsschildern, sagt Elsner: Ist das Verkehrsschild unter dem Schnee nicht zu erkennen, müsse der Autofahrer es nicht berücksichtigten.