Firmenauto Versichererinsolvenz: Was jetzt zu tun ist

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Autofahrer mit Verträgen der insolventen Internetversicherer Ineas und Lady Car Online sind ab 1. September ohne Versicherungsschutz. In Deutschland sind davon 50.000 Kunden betroffen. Die Verträge mit den niederländischen Versicherungen enden am 31. August um Mitternacht, warnt Stiftung Warentest in Berlin auf ihrem Online-Portal test.de. Sie rät Versicherten, sofort eine neue Versicherung abzuschließen. „Wer sich nach dem 1. September ohne Versicherungsschutz mit dem Auto fortbewegt macht sich strafbar“, sagte Thorsten Rudnik vom Bundesverband der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Außerdem kann sein Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden, ergänzte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, die aktuell von der niederländischen Aufsichtsbehörde DeNederlandsche Bank (DNB) informiert wurde. Es sei besser, lieber jetzt sofort eine neue Versicherung abzuschließen und vielleicht doppelte Beiträge zu bezahlen, als gar nicht versichert zu sein, sagte Rudnik. Denn von den insolventen Versicherern wird es vermutlich keine Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge geben. Die Opfer von Unfällen mit bei Ineas oder Lady Car Online versicherten Autos sind nach Angaben der Stiftung Warentest abgesichert. Für sie zahlt die Verkehrsopferhilfe, wenn sie keine Kaskoversicherung haben, keine Lohnfortzahlung bekommen oder keine Krankenversicherung ihre Behandlungskosten übernimmt. Allerdings sind die Autofahrer mit ihren Ineas-Versicherungen schon jetzt nicht mehr kaskoversichert, sagt Rudnik. Wird das Auto also gestohlen, brennt ab oder kommt bei einem Sturm zu schaden, sei selbst eine Vollkasko aktuell nichts mehr wert. Die niederländische International Insurance Corporation (IIC), zu der die beiden Internetversicherer gehören, war in Schieflage geraten und Ende Juni vom Landgericht Amsterdam unter Notverwaltung gestellt worden. Die Notverwalter wollten einen neuen Versicherer finden, der die Verträge übernimmt. Dies scheiterte vermutlich daran, dass das Gesamtportfolio aus niederländischen, deutschen, französischen und spanischen Verträgen besteht, so die BaFin. Nach Angaben des ADAC in München dürfen insolvente Versicherer nicht mehr direkt mit Reparaturwerkstätten abrechnen. Stattdessen müssten Versicherte erst einmal in Vorleistung treten und dann die Quittung bei der Versicherung einreichen. Ist der Versicherer zahlungsunfähig, seien die Chancen schlecht, das Geld wiederzubekommen. „Wir raten den Versicherten dringend, ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen“, sagte ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Damit lasse sich der Vertrag sofort beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wer jetzt zu einer neuen Autoversicherung wechselt, muss der Kfz-Zulassungsstelle umgehend die elektronische Bestätigungsnummer des neuen Anbieters mitteilen. Ansonsten drohen bei einem Schaden Leistungsbeschränkungen. Das neue Vertragsverhältnis beginnt auch erst mit der ersten Prämienzahlung. Viele Versicherer in Deutschland seien laut Rudnik aber schon auf die neuen Kunden vorbereitet.