Firmenauto Versicherung muss Wildunfall beweisen

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Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden auch dann übernehmen, wenn der Besitzer des Fahrzeugs den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Das teilt der Deutsche Anwaltverein unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 20 U 134/07) mit. Bei einer Teilkaskoversicherung hingegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn er die Kollision mit dem Wild nicht nachweisen kann. Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner Kfz-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von knapp 13.400 Euro und der Gutachterkosten von 520 Euro. In der Schadensmitteilung hatte der Kläger der Versicherung geschildert, dass er mit einem Reh kollidiert sei. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht bekam er jedoch den Schadenersatz überwiegend zugesprochen. Im Prozess konnte zwar nicht eindeutig bewiesen werden, dass er tatsächlich mit einem Reh kollidiert war. Die Versicherung konnte aber auch nicht das Gegenteil beweisen. Nach Ansicht der Richter hätte die Vollkaskoversicherung dies aber beweisen müssen, da unstreitig war, dass der Unfall unter die Fahrzeugvollversicherung fällt. Die Teilkaskoversicherung hingegen hätte laut Anwaltverein den Schaden nur begleichen müssen, wenn ein Wildunfall bewiesen worden wäre.