Firmenauto Versicherungsrabatte bleiben erhalten

Versicherungsrabatte bleiben bei Firmenwagen erhalten Foto: Bild: Frieser

Wenn der Arbeitnehmer einen Firmenwagen bekommt und seinen Privatwagen abschafft, verfällt sein persönlicher Schadenfreiheitsrabatt (SF) nicht. Das teilt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Ruht der Versicherungsvertrag, bleibt der Schadensfreiheitsrabatt in der bisherigen Höhe je nach Versicherung für drei bis sieben Jahre erhalten. Danach verfalle pro Jahr eine SF-Stufe. Wird der Schadenfreiheitsrabatt auf die Versicherung des Firmenwagens übertragen, kann der Arbeitnehmer ihn laut GDV nach Ausscheiden aus der Firma auch wieder mitnehmen. Hierzu sei allerdings eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig, die der Versicherung vorgelegt wird.