Firmenauto Winterreifen-Pflicht noch nicht in Kraft

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Trotz der verschneiten Straßen können Autofahrer mit Sommerreifen zurzeit noch nicht belangt werden. Die beschlossene neue Winterreifenregelung trete aber «in diesen Tagen» in Kraft, teilte das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mit. Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- sowie Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind. Eine Umrüstung in diesen Tagen empfiehlt sich also. Denn wer nach Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Winterwetter und glatten Straßen noch mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Auch wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die bisherigen Regelungen als zu schwammig angesehen. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen «an die Wetterverhältnisse anzupassen» ist.