Firmenauto Winterreifenpflicht: ACE kritisiert Gesetz

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Zwei Wochen vor der Verabschiedung im Bundesrat hat der Auto Club Europa (ACE) die geplante Winterreifenpflicht kritisiert. Die Regierung sei mit dem Versuch gescheitert, die neuen Vorschriften verständlich und bürgernah zu formulieren, sagte ein Sprecher des Clubs. Der Text sei zu unverständlich. In dem Entwurf der Regierung heißt es: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)." Der ACE kritisierte: „Das kann man vom Autofahrer nicht verlangen, dass er das versteht." Der Bundesrat verabschiedet die Vorlage voraussichtlich Ende des Monats. Grundsätzlich unterstütze der Verband die schärferen Regeln, weil die alten Vorschriften zu unbestimmt seien. „Wir wollen aber eine rechtssichere Formulierung", heißt es aus Verbandskreisen. Die aktuelle Formulierung sei eine Zumutung. Bereits vor Jahren hätte der Auto Club Europa eine sprachlich entrümpelte Straßenverkehrsordnung vorgelegt. Diese sei jedoch „in den Mühlen des Ministeriums zermahlen worden". Die neue Winterreifenverordnung war nötig geworden, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg eine Präzisierung darüber gefordert hatte, was genau unter „winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen sei. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Regelungen zu schwammig seien. Künftig sind die Bezeichnung als „M+S Reifen" und eine Mindestprofiltiefe nötig.