Firmenauto Zivis zum Fahrsicherheitstraining

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„Fahrstil O.K.?“ Nein! Das Bundesamt für Zivildienst reagiert auf steigende Unfallzahlen von Zivildienstleistenden und schickt die jugendlichen Fahrer im sozialen Einsatz auf den Übungsplatz. Vom 1. Oktober an müssen alle Zivis, deren Tätigkeit zu mehr als der Hälfte aus Fahrdiensten wie „Essen auf Rädern“, „Personentransport“ oder „Behindertenbeförderung“ besteht, zum Fahrsicherheitstraining. Neben psychologischen und theoretischen Aspekten zu Unfallschwerpunkten sollen vor allem praktische Übungen mit dem Dienstfahrzeug das richtige Verhalten in brenzligen Situationen vermitteln. Dabei muss jeder Zivi das Training vor seinem ersten Fahreinsatz absolvieren, der Mindestumfang beträgt fünf Stunden. Die Kurse sind möglichst bei einem zertifizierten Anbieter wie Dekra, TÜV, ACE oder ADAC zu belegen, wobei das Bundesamt auch eigene Schulungen der Dienststellen in Zusammenarbeit mit Fahrlehrern und der Polizei genehmigt.