Firmenauto Zu viel Alkohol kostet Versicherungsschutz

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Wer sich mit 0,5 Promille Alkohol im Blut ans Steuer setzt, begeht eine Ordunungswidrigkeit. Ab 0,8 Promille droht der Führerscheinentzug. Passiert dem Fahrer zudem ein Unfall, kann das den Versicherungsschutz kosten. Darauf weist die Versicherung HUK-Coburg in einer Mitteilung hin. Neben der Alkoholkonzentration im Blut spiele aber auch die individuelle Fahrtüchtigkeit eine Rolle. Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren führt, ist laut HUK-Coburg letztlich bei jedem Fahrer verschieden. Im Extremfall reiche ein Glas Sekt aus. Ist der Unfall eindeutig auf den Alkoholgenuss zurückzuführen, schlägt in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel zu. Die Versicherung reguliert zwar den Schaden, nimmt dann jedoch den Fahrer in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen. Bei einer Kasko-Versicherung sieht es noch düsterer aus. Bei mehr als 1,1 Promille geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Alkohol gelte demnach als Ursache für den Unfall. Die Versicherung weist allerdings darauf hin, dass auch geringere Mengen den Versicherungsschutz kosten können - wenn eben der Alkohol Ursache des Unfalls war.