Firmenwagen auf der Rennstrecke Kein Geld bei Unfall

Mondeo Foto: Hans-Dieter Seufert

Manche Rennstrecken wie beispielsweise der Nürburgring sind an bestimmten Tagen auch für Nichtrennfahrer geöffnet. Diesen Spaß sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern aber nicht mit ihren Firmenwagen gestatten.

Denn bei einem Unfall gibt es kein Geld von der Versicherung, was das OLG Karlsruhe nun bestätigte. Die Fahrerin eines Porsche 911 GT3 wollte nach einem Crash auf der Nürburgring Nordschleife 21.000 Euro von der Vollkaskoversicherung. Diese weigerte sich: Der Vertrag schließe eine Beteiligung an Fahrveranstaltungen aus, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Die Klägerin befand die Klausel jedoch als zu ungenau. Es habe sich nicht um ein Rennen, sondern um eine Spritztour zur Verbesserung der Fahrsicherheit gehandelt.

Die Richter sahen das anders. Der Versicherungsnehmerin müsse bewusst sein, dass eine konkrete Eingrenzung der versicherten Risiken durch die Assekuranz üblich sei. Da der formulierte Risikoausschluss weder überraschend noch unverständlich sei, liege auch keine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmerin vor. Die Porsche-Fahrerin musste den Schaden daher selbst übernehmen (AZ: 12 U 149/13).