Flugreisen Stornogebühr ist unzulässig

Foto: Andreas Meinhardt (am)

Wenn die Dienstreise platzt und man den Flug storniert, darf die Airline keine Stornogebühr kassieren.

Das Kammergericht Berlin hat jetzt die Vertragsklausel einer Airline für ungültig erklärt, laut der ein Fluggast bei Nichtantritt der Reise 25 Euro für die Abwicklung der Stornierung hätte zahlen müssen. Die Fluggesellschaft sei aufgrund des gesetzlichen Kündigungsrechts ohnehin verpflichtet, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln. Außerdem wurde der Fluggesellschaft untersagt, den Anteil an Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen. Auf der Internetseite des Unternehmens wurden für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main lediglich Steuern und Gebühren in Höhe von 1 beziehungsweise 3 Euro angegeben. Mit der Realität hatte das nichts zu tun: Allein schon das Passagierentgelt des Frankfurter Flughafens beläuft sich im Regelfall auf 14,70 Euro pro Person (Az.: 5 U 2/12).