Freie Werkstätten Besser als ihr Ruf

Die meisten Flottenbetreiber geben ihre Dienstwagen in markengebundene Werkstätten - dabei arbeiten freie Werkstätten meistens günstiger.

Alle wollen sparen. Alleine der Gang zu einer freien Werkstatt und nicht zu einer Vertragswerkstatt kann sich in barer Münze auszahlen. Von 20 Prozent bis zu sensationellen 400 Prozent Einsparung ist die Rede , wenn eine freie Werkstatt mit der Arbeit beauftragt wird. Dennoch bringt das Gros der Flottenbetreiber ihre Fahrzeuge zu einer Vertragswerkstatt. Der Grund ist schnell ausgemacht. Immer noch sitzt die Angst im Nacken, bei Garantieansprüchen möglicherweise ins Leere zu laufen, wenn die Fahrzeuge nicht in einer Vertragswerkstatt verarztet wurden.

Eine freie Werkstatt kann eine echte Alternative sein - besonders auf dem Land

Der Bundesgerichtshof hatte 2007 mit einem Urteil Fakten geschaffen, die die Stellung der freien Werkstätten deutlich schmälern. Dabei gibt es dazu aufgrund der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) keinen Anlass, sofern die freien Werkstätten bestimmte Bedingungen erfüllen. Flottenverantwortliche, die sich dies von ihren Freien bestätigen lassen, sollten auf der sicheren Seite stehen.

Doch noch wirkt das Drohgebaren der Hersteller. Laut dem DAT-Report 2011 dominieren bei den unter zwei Jahre alten Fahrzeugen die Vertragswerkstätten bei Wartungsarbeiten deutlich mit 91 Prozent. Erst wenn die Fahrzeuge älter werden, wechseln viele zu einer freien Werkstatt. Laut Report haben im Jahr 2010 übrigens immerhin 31 Prozent der Fahrzeughalter ganz auf Wartungsarbeiten verzichtet. Dabei spielen freie Werkstätten vor allem im ländlich regionalen Umfeld eine überdurchschnittlich große Rolle.

Laut Manfred Kaufhold, Geschäftsführer des Bundesverbandes Freier Kfz-Mehrmarkenwerkstätten mit 650 Mitgliedern, sind freie Werkstätten zu über 80 Prozent dort angesiedelt. Hier würden oft durch die Ausdünnung der Vertragswerkstatt-Netze Alternativen der einzelnen Automarken fehlen. Deshalb beauftragen viele Fuhrparks gerade dort freie Werkstätten mit Aufgaben wie Reifenersatz, Reifenlagerung oder Glasreparaturen oder Karosseriearbeiten.

Oft sind freie Werkstätten flexibler und kreativer bei der Fehlersuche

"Reparaturen an der Karosserie durch freie Werkstätten lassen wir generell durch Gutachter begleiten", erklärt Fuhrparkleiter Bernd Kullmann von der Ideal Versicherung. "Daher haben wir auch bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen keine Probleme." Kullmann hat außerdem die Erfahrung gemacht, dass Mitarbeiter freier Betriebe häufig kreativer bei der Fehlersuche und Behebung sind. Auch die Standzeiten würden geringer ausfallen als bei Vertragswerkstätten. Zu guter Letzt führt er auch die Erreichbarkeit der Ansprechpartner als sehr gut an. Klar, dass der Inhaber einer Werkstatt möglicherweise anders auf seine Kunden reagiert als ein angestellter Mitarbeiter in einer Vertragswerkstatt.

Neben den vielen Einzelkämpfern gibt es auch die Werkstätten, die sich einer Kette wie Pit-Stop oder ATU angeschlossen haben. Dezentral organisierte Fuhrparks haben hier oft den Vorteil, dass sie von bundesweit einheitlichen Stundenverrechnungssätzen profitieren. Oft können Termine vorab online vereinbart werden oder Sammelrechnungen eingefordert werden. Quasi im Rollentausch fungiert jetzt erstmals auch eine Werkstattkette als Vertragswerkstatt eines Automobilherstellers. So hat der jetzt auf den Markt drängende französische Elektroautohersteller Mia einen Servicevertrag mit Pit-Stop unterzeichnet.

Damit sind Flotten auf der sicheren Seite

Fuhrparkbetreiber, die freie Werkstätten auch für Wartungsarbeiten nutzen wollen, sollten sich folgende Punkte schriftlich bestätigen lassen:

  • Die freie Werkstatt hat Zugang zu den Datenbanken der Hersteller. Sie sollte auch Zugang zu Originalersatzteilen und Prüfgeräten haben. Ein Nachweis darüber wäre jeweils von Vorteil.
  • Die freie Werkstatt verfügt über fachlich geschultes Personal, das auf die entsprechenden Fahrzeugtypen spezialisiert ist.
  • Die Arbeiten müssen nach Herstellervorgaben ausgeführt werden. Die freie Werkstatt muss dies entsprechend lückenlos dokumentieren.
  • Optional: Die freie Werkstatt kann für den Garantieausfall eintreten und dann quasi die Garantie übernehmen.

Urteil zur Gewährleistung

Ein Urteil des BGH hat Ende 2007 die Position der Hersteller gestärkt (Az.: VIII ZR 187/06). Der Wortlaut: Gewährt ein Fahrzeughersteller Neuwagenkäufern zusätzlich zu den gesetz-lichen Gewährleistungspflichten eine Garantie für die Haltbarkeit des Fahrzeugs (hier: Durchrostungsgarantie), liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden nicht darin, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zweck der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht.

"Leider hat der beteiligte Anwalt während des Verfahrens nicht auf die GVO verwiesen, nach der ja freie Werkstätten nicht schlechtergestellt sein dürfen als markengebundene", bedauert Anwalt Christian Krumrey von Fleet Advokat. Er ist überzeugt, dass das Urteil ganz anders ausgefallen wäre, wenn vor Gericht auf die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 2010 hingewiesen worden wäre. "Wir arbeiten daran, dass ein neues Urteil zu diesem Thema ergeht", verrät er.