Führerschein Entzug bei betrunkenen Fußgängern möglich

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Wer alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs ist, läuft Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren. Das gilt auch für Fußgänger. Allerdings setzen die Richter die Hürden hoch.

Autofahrer können auch dann ihren Führerschein verlieren, wenn sie stockbetrunken zu Fuß unterwegs sind. Dafür muss allerdings verkehrsmedizinisch geklärt sein, dass der Betroffene alkoholabhängig ist, entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt, wie die Deutsche Anwaltshotline jetzt mitteilt.

Ohne medizinisches Gutachten darf dem Führerscheininhaber demnach nicht ohne weiteres die Lizenz entzogen werden. Auch dann nicht, wenn er, wie im vorliegenden Fall, mit rund drei Promille Blutalkohol auf einer vielbefahrenen Straße Autofahrer anhält. Um dem Mann seine Fahrlizenz zu entziehen, hätte ein vollständiges medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) zu dem Ergebnis kommen müssen, dass ihm die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr fehlt.  (Az. 1 L 29/13)