Halterhaftung Führerscheinkontrolle ist oberste Halterpflicht

Führerscheinkontrolle Foto: Fleet Innovation

Führerscheinkontrolle ist oberste Halterpflicht – zweimal pro Jahr sollte man sich die Dokumente vorlegen lassen

Setzt sich ein Mitarbeiter ans Steuer eines Dienstwagens, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, bekommt der Fuhrparkleiter nur dann keine rechtlichen Schwierigkeiten, wenn er nachweisen kann, dass er seinen Halterpflichten nachgekommen ist. Sprich, die Führerscheine in regelmäßigen Abständen kon­trolliert hat. Kann er das nicht, droht ihm unter Umständen ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder aber eine empfindliche Geldstrafe. Auch ein Passus im Überlassungsvertrag, wonach der Verlust des Führerscheins dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen sei, nützt nichts. Die Gerichte gehen davon aus, dass Mitarbeiter aus Angst vor einem Jobverlust, den Entzug der Fahrerlaubnis verschweigen. 

Zweimal pro Jahr kontrollieren

Der Gesetzgeber gibt nicht konkret vor, wie und wie oft sich der Flottenchef die Papiere vorlegen lassen sollte – zweimal pro Jahr hat sich etabliert. »Wer halbjährlich kontrolliert, kann zwar auch nicht ausschließen, dass ein Dienstwagenfahrer den Führerschein für längere Zeit abgeben musste, ist aber rechtlich auf der sicheren Seite – sofern keine Anhaltspunkte für ein Fahrverbot vorliegen«, sagt Rechtsanwältin Dr. Katja Lohr-Müller.Wichtig: Das Dokument ist zwingend im Original vorzulegen. Kontrolliert der Fuhrparkverantwortliche selbst, kann er zum Nachweis den Führerschein kopieren.

Hat der Mitarbeiter allerdings was dagegen, muss der Flottenchef den Vorgang dokumentieren und gegenzeichnen lassen. Bei dezentral organisierten Flotten kann auch ein Vorgesetzter des Mitarbeiters vor Ort die Prüfung vornehmen, wobei der Fuhrparkverantwortliche das Ganze wiederum überwachen und archivieren muss. Denn er kann die Kontrolle delegieren, nicht aber seine Halterhaftung – geht etwas schief, trägt er die Konsequenzen.

Mit Lap-ID Zeit sparen

Das Gleiche gilt, wenn ein externer Dienstleister die Aufgabe übernimmt. Früher funktionierte das über ein audgeklebtes Siegel. Der Fahrer des Firmenwagens musste dann nur bei einer Tankstelle, der Werkstatt oder der Dekra-Prüftstelle seinen Schein an einem Prüfgerät verifizieren lassen.

Mittlerweile nutzen die meisten Dienstleister zur Kontrolle Smartphones und Apps. Eine Marktübersicht der Anbieter finden Sie hier. Und hier lesen Sie, wie die Kontrolle per App funktioniert. In jedem Fall verwaltet eine Datenbank des Dienstleisters sämtliche Vorgänge. Steht die nächste Prüfung an, erhält der Fahrer eine Nachricht per E-Mail oder SMS. Auf dem zentralen Server kann der Flottenmanager die Überprüfungen einsehen. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Fahrzeuge. Unternehmen mit Poolfahrzeugen und wechselnden Nutzern – also keinem festen Kreis von Berechtigten – sollten sicherstellen, dass die Fahrer vor jeder Tour ihre Fahrerlaubnis im Original vorzeigen müssen. Verstärken Leihfahrzeuge den Poolfuhrpark, gilt diese Regelung ebenfalls.

Nur wenn der Mitarbeiter das Auto direkt vom Verleiher abholt und dort den Mietvertrag unterschreibt, liegt die Führerscheinkontrolle im Verantwortungsbereich der Mietwagenfirma.