Schließen

Fünf Autofahrermythen Quatsch auf dem Prüfstand

Foto: ACE

Längst nicht alles, was rund ums Auto erzählt wird, entspricht der Wahrheit. Wir klären fünf populäre Märchen auf.

Drängle ich mich vor, wenn ich bei einer Fahrbahnverengung bis ganz vorne durchfahre?

Nein! Damit der Verkehr reibungslos fließt, gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Reißverschlusssystem bei endenden, oder aufgrund von Hindernissen nicht nutzbaren Fahrspuren. Dabei müssen sich Fahrzeuge abwechselnd in die weiterführende Spur einfädeln. Wer sich zu früh einordnet, nutzt die Fahrbahn nicht bestmöglich aus und verursacht oder verlängert damit eher einen Stau. Wer sich also erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens einordnet, mogelt sich nicht durch.

Gute Winterreifen erkennt man am "M+S"-Symbol.

Falsch! Das "M+S"-Zeichen ist kein gesetzlich geschütztes Symbol. Daher gibt es unzählige Reifen mit dieser "Matsch + Schnee"-Kennung, die jedoch völlig ungeeignet für den Wintereinsatz sind. Beim Kauf ist deshalb auf das Schneeflockensymbol zu achten. Nur solche Pneus erzielen im Vergleich zu einem Referenzreifen zuverlässig mindestens sieben Prozent bessere Fahreigenschaften auf Schnee.

Wer auffährt, ist immer schuld.

Das stimmt nicht. Je nach Verhalten des Vorausfahrenden trifft ihn auch eine Teilschuld. Hat er nachweislich den Auffahrunfall provoziert, zum Beispiel durch eine vorsätzliche scharfe Bremsung, trägt der Vordermann sogar die volle Schuld. Allerdings muss man dies auch beweisen können.

Blockiert jemand meinen privaten Parkplatz, darf ich ihn zuparken.

Auf keinen Fall! Zuparken ist Nötigung. Am besten ruft man in solchen Fällen die Polizei, die versucht, den Halter ausfindig zu machen. Wer selbst ein  Abschleppunternehmen beauftragt, um den störenden Parker entfernen zu lassen, muss in Vorkasse gehen und die Kosten vom Halter des falsch geparkten Pkw zurückfordern. Ob das gelingt, hängt auch von den Umständen ab. Falls Ihnen beispielsweise zugemutet werden kann auf einem anderen freien Platz in der Nähe zu parken, greift die Schadensminderungspflicht.

Müssen alle Beteiligten nach einem Verkehrsunfall ihre Autos genauso stehen lassen?

Nein, wenn sie weiterfahren können, sollen die Beteiligten sogar die Straße für den Verkehr räumen. Am besten markiert man die Position der Unfallfahrzeuge mit Kreide auf der Straße oder macht Fotos von der Unfallsituation.