Fußgängerzone Auch Zweiräder werden abgeschleppt

Parklücke Foto: Karl-Heinz Augustin

Die Polizei darf aus Fußgängerzonen auch Motorräder, Motorroller und Zweiräder abschleppen lassen. Selbst wenn dort wenig Passanten unterwegs sind und das Fahrzeug am Randbereich abgestellt ist.

Logischerweise bleiben die Kosten bei den Fahrern oder Haltern hängen. Dabei ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob Zweiräder den Fußgängerverkehr stören oder ob sie zu einer verhältnismäßig ruhigen Zeit an einem fußgängerarmen Ort (sogenannter Randbereich) einer Fußgängerzone abgestellt werden. Abschleppen wäre allenfalls nachts unverhältnismäßig, wenn überhaupt keine Fußgänger unterwegs sind (VG Mainz, Az.: 1 K 1673/11).