Ganzjahresreifen Wann sollte man Allwetterreifen einsetzen?

Foto: Michelin

Ganzjahresreifen halten Einzug in Flotten. Ob sie die bessere Wahl sind, entscheidet das Profil. Nicht das der Reifen, sondern das der Fahrzeugeinsätze.

Ganzjahresreifen echte Exoten. Das hat sich geändert. Mittlerweile besetzen sie etwa 13 Prozent des deutschen Ersatzreifenmarktes. Bei den Erstausrüstungen kommen die vermeintlichen Alleskönner auf sieben Prozent, hieß es auf der letzten Reifenmesse in Essen. Jeder etablierte Reifenhersteller hat sie im Programm. Goodyear etwa, vor 30 Jahren Erfinder des Ganzjahresreifens, rechnet für seine Allwetterpneus bis 2020 mit anhaltend hohen Wachstumsraten im zweistelligen Bereich. Doch auch bei Goodyear weiß man, dass die Allrounder nicht für alle Nutzer geeignet sind.

"Wer sein Auto in einer Region bewegt, in der es viel schneit oder wo man häufig lange Strecken bei winterlichen Verhältnissen fährt, ist man mit dem Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen auf jeden Fall sicherer unterwegs", so Jürgen Titz, Group Managing Director bei Goodyear Dunlop Tires Germany. "Wer aber in einer wärmeren, schneearmen Gegend eher kurze Strecken fährt, dem kann so ein Ganzjahresreifen ein guter Partner sein."

Unbestritten ist der Reifen die direkte Verbindung zwischen Fahrzeug und Straße. Unbestritten ist er aber auch die direkte Verbindung zur Kasse der Fuhrparkbetreiber. Reifen sind Kostentreiber. Um so unangenehmer, dass es sich um Verschleißprodukte handelt. Der Griff zu Ganzjahrespneus scheint daher verlockend. Sie sparen Zeit und Geld. Radwechsel und Einlagerung entfallen.

Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss

Eine Einschätzung, die auch Dekra teilt, wenngleich die Organisation grundsätzlich an der Empfehlung festhält, zwischen Sommer- und Winterreifen zu wechseln. "Ganzjahresreifen sind naturgemäß immer ein Kompromiss, während Sommer- und Winterreifen jeweils für bestimmte Wetter- und Temperatur­bedingungen optimiert sind", so der Dekra-Reifenexperte Christian Koch. Tatsache sei aber auch, dass jemand, der einen Firmenwagen anvertraut bekommt, nur höchst selten die maximale Leistungsfähigkeit seiner Reifen abruft. "Wer etwa ausschließlich im Stadtverkehr unterwegs ist, geht kaum an die Grenzen der Fahrdynamik", sagt Koch. Daher ließe sich in manchen Gewerbefuhrparks mit dem Kompromiss durchaus leben. "Unter bestimmten Umständen kann der Ganzjahresreifen also die vernünftigere Wahl sein. Entscheidend ist immer das persönliche Einsatzprofil", so der Experte.

Das Einsatzprofil ist entscheidend

Zielgruppen der Hersteller sind daher Fuhrparkbetreiber mit entsprechenden Fahrzyklen. Soziale Pflegedienste beispielsweise, Stadtkuriere oder Car­sharing-Unternehmen. "Wir setzen auf Ganzjahresreifen", sagt Gerrit Usbeck, Abteilungsleiter Fuhrpark beim Car­sharer Cambio. "Ein halbjährlicher Wechsel von Winter- auf Sommerbereifung wäre bei der Größe der Cambio-Flotte mit einem immensen Aufwand verbunden." Ähnlich sieht man es beim Marktführer Car2go, wenn auch differenzierter. "Wir unterscheiden je nach Stadt. So gibt es wärmere Städte, in denen wir ganzjährig mit Sommerreifen fahren, aber auch Städte, in denen wir auf Winterreifen setzen. Und natürlich welche, auf denen unsere Autos auf Ganzjahresreifen unterwegs sind", so Car2go-Sprecher Christian Müller. Letzteres aus betriebswirtschaftlichen Gründen, immerhin habe man eine Flotte von 14.000 Autos zu betreuen: "Wir versuchen, den regelmäßigen Reifenwechsel für unsere Flotten zu vermeiden. Und somit natürlich Ausfallzeiten sowie hohe Werkstatt- und Lagerkosten."

Wichtig für alle Flottenbetreiber: Eins zu eins spiegeln sich die gesparten Lager- und Umrüstkosten nicht in dem Betriebs­ergeb­nis wider. Denn im Sommer erhöht ein Ganzjahresreifen aufgrund seines größeren Rollwiderstands den Spritverbrauch und verschleißt schneller als ein Sommerreifen.

Was finanziell noch zu verkraften wäre, hat allerdings unangenehme Nebenwirkungen am Auspuff. Schreibt die Car Policy im Unternehmen die Einhaltung besonders strenger CO2-Regeln vor, wird es für manche Ganzjahrespneus eng. Der Blick aufs Sternchen hinter den Angaben im Kleingedruckten gerade bei Autos unterhalb der CO2-Grenze von 100 Gramm gibt Aufschluss. »Nur erreichbar mit rollwiderstandsoptimierten Reifen«, steht dort meist. Allrounder können da in der Regel nicht mithalten.

Abgesichert mit Ganzjahresreifen

Ganzjahresreifen gelten als wintertauglich, sofern sie eine MS-Kennung auf der Flanke tragen. Aus verkehrsjuristischer Sicht sind sie damit den Winterreifen gleichgestellt. Wer auf sie verzichtet, kassiert einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, sofern er stattdessen mit Sommerreifen bei Winterwetter unterwegs ist. Behindert oder gefährdet er dadurch den Verkehr oder kommt es zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 120 Euro. Unangenehm wird’s bei der Schadenregulierung. "Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen", verweist beispielsweise der Versicherer HUK Coburg auf die derzeitige Rechtsprechung

Steuerliche Betrachtung von Ganzjahresreifen

Beim Kauf von Ganzjahresreifen für Firmenwagen gilt das Gleiche wie bei der Anschaffung von Winterreifen: Die anfallenden Kosten sind Betriebsausgaben. Wie sie allerdings steuerlich zu behandeln sind, ist abhängig vom Kaufzeitpunkt. Handelt es sich um einen erstmaligen Kauf für den Firmenwagen, zählen die Aufwendungen zu den Anschaffungskosten des Autos. Die Reifen werden daher zusammen mit dem Firmenwagen und seiner Nutzungsdauer abgeschrieben. Wurden Reifen und Auto nicht gleichzeitig gekauft, dann zusammen mit dessen Restwert, so die Regeln zur Aktivierung im Anlagevermögen. Ein nachträglicher Ansatz stattdessen als absetzbare geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu Nettokosten von 410 Euro je Reifen funktioniert nicht. Grund: Ein GWG muss selbstständig nutzbar sein. Ein Reifen alleine ohne Auto aber ist betrieblich nicht zu gebrauchen, so die Argumentation des Gesetzgebers. Handelt es sich jedoch später um einen Ersatz für bereits genutzte Reifen, lassen sich die Kosten dafür als sofort abziehbare Betriebsausgabe geltend machen.