Firmenwagen statt Lohnerhöhung Was für die Gehaltsumwandlung spricht

Volvo XC90 MJ 2015 Autofahrer Foto: Volvo

Mehr Einsatz, mehr Gehalt – das zieht immer weniger. Denn Mitarbeitern bleibt nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben von der klassischen Gehaltserhöhung meist nicht mehr viel übrig. Wie wäre es mit einer Gehaltsumwandlung? Firmenwagen statt Lohnerhöhung. Das kann sich für Unternehmen und Mitarbeiter rechnen.

Mehr Einsatz, mehr Gehalt – eine Formel, die immer weniger zieht. Zum einen, weil den Mitarbeitern nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben von der klassischen Gehaltserhöhung meist nicht mehr viel übrig bleibt. Zum anderen haben die wenigsten Unternehmen den finanziellen Spielraum, um große Gehaltssprünge zu genehmigen. Eine Lösung, von der beide Seiten profitieren, könnte das Gehaltsumwandlungs­modell sein. Die Idee ist einfach: Statt einer Lohnerhöhung in Euro stellt das Unter­nehmen dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen für berufliche und private Fahrten zur Verfügung.

Dienstwagenmodelle binden Mitarbeiter ans Unternehmen

Für das Unternehmen ist dieser Deal in vielfacher Hinsicht interessant: Leasingraten gelten als Betriebsausgaben und senken den Gewinn, laufende Betriebskosten wie Wartungs- und Reparaturarbeiten und Materialkosten sind vorsteuerabzugsfähig und verringern die Umsatzsteuerlast. Außerdem sinken oft die Lohnnebenkosten. Wer sich einmal an einen Dienstwagen gewöhnt hat, gibt ihn freiwillig kaum wieder her. Denn gerade in Deutschland ist das Auto sehr emotional besetzt. Viele Firmen machen sich diesen Umstand zunutze. In der Regel geben die Personalabteilungen die Kosten zu 100 Prozent weiter. Das heißt, der Mitarbeiter verdient brutto so viel weniger, wie das Auto kostet. Im Gegenzug profitiert er von den Großkundenrabatten des Arbeitgebers.

Trotzdem fahren längst nicht alle Unternehmen auf Gehaltsumwandlungsmodelle ab. Ihre Argumente: zu viel Verwaltungsaufwand, zu hohes Risiko. Zwar tun die Leasinggesellschaften viel dafür, dass die Umsetzung so wenig Arbeit wie möglich macht, doch steuerrechtliche und arbeitsvertragliche Themen dürfen vom Flottenverantwortlichen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Um möglichen Ärger zu vermeiden, empfehlen die Experten deshalb alles, was mit Dienstwagen zu tun hat, ausführlich im Arbeitsvertrag oder in Zusatzvereinbarungen zu fixieren, beispielsweise in einem Überlassungsvertrag. Alle Beteiligten müssen ihre Rechte und Pflichten kennen.

Vorsicht bei den Beitragsbemessungsgrenzen

Probleme tauchen auch dann auf, wenn ein Mitarbeiter aufgrund des Gehaltsverzichts unter die Beitragsbemessungsgrenzen von Rentenversicherung und Krankenversicherung rutscht. Dann muss das Unternehmen prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Denn weniger Sozialabgaben führen zu weniger Leistungen, etwa bei der Arbeitslosenversicherung. Das akzeptiert die Sozialversicherungsprüfung aber nur in Höhe des geldwerten Vorteils. Außerdem sollte im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die monatliche Gehaltsumwandlung 30 Prozent des Nettogehalts des Mitarbeiters nicht übersteigen.

Ob die Rechnung Auto statt Geld am Ende aufgeht, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Faustregel: Je weniger der Dienstwagen kostet und je kürzer die Entfernung zwischen Arbeit und Wohnung, desto niedriger fällt der geldwerte Vorteil aus. Und desto eher lohnt sich eine Gehaltsumwandlung für den Mitarbeiter. Je höher aber der Anteil privater Fahrten – und dazu gehört auch der Weg zum Arbeitsplatz –, desto geringer der Steuervorteil.

Auch das Plus auf der Gehaltsabrechnung in der Lohntüte entsteht nur unter bestimmten Bedingungen. Es resultiert aus einer Steuerersparnis bei der Lohnsteuer, denn das Auto wird aus dem Bruttogehalt des Mitarbeiters finanziert. Also muss ein geringeres Brutto versteuert werden. Das wiederum führt zu einem höheren Nettolohn. Allerdings erhöht sich der Bruttolohn um den geldwerten Vorteil. Der Firmenwagen muss mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden, dazu kommen noch 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer der Strecke Wohnung zur Arbeitsstelle.