Gerichtsurteil Besondere Vorsicht beim Linksabbiegen nötig

Gerichtsverhandlung Foto: M. Baumann - adpic.de

Biegen Verkehrsteilnehmer von einem Grundstück nach links auf eine Straße ein, um unmittelbar danach wieder links abzubiegen, haften sie bei einer Kollision mit einem sie überholenden Fahrzeug allein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 9 U 210/13).

Wie der Deutsche Anwaltsverein mitteilt, bog im vorliegenden Fall eine Autofahrerin aus einem Grundstück nach links in die Fahrbahn ein und wollte gleich wieder nach links in eine andere Straße einbiegen. Währenddessen näherte sich hinter ihr ein zweiter Autofahrer. Als er die Frau überholen wollte, kam es im Einmündungsbereich der beiden Straßen zum Unfall. Der Überholende forderte danach den Ersatz seines Gesamtschadens von 6.500 Euro.

Das Oberlandesgericht gab dem Kläger Recht. Die Frau hafte deshalb allein für den Unfall, weil beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt wegen der besonderen Gefahren erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten, welche die Verkehrsteilnehmerin verletzt habe. Auch sei ihre Absicht abzubiegen, für den nachfolgenden Verkehr nicht ohne weiteres zu erkennen gewesen.

Nach Ansicht des Gerichts hätte die Beklagte zunächst das Fahrzeug des Klägers passieren lassen müssen oder sich in besonderem Maße vergewissern müssen, dass ihre Absicht, links abzubiegen, erkennbar war. Das habe sie aber genauso wenig getan, wie durch eine zweite Rückschau unmittelbar vor beginn des Abbiegevorgangs noch einmal den rückwärtigen Verkehr zu kontrollieren.