Dienstreise Übersicht zu Änderungen im Reisekostenrecht

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Um im Informationswirrwarr bei den Reisekosten für mehr Transparenz zu sorgen veröffentlicht der Geschäftsreise Verband eine umfassende Übersicht.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in den vergangenen Monaten viele einzelne Informationen zum neuen Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014 veröffentlicht. Um Unternehmen mit Dienstreisenden den Überblick zu erleichtern, hat der deutsche Geschäftsreise Verband (VDR) eine Tabelle erstellt, die auf einen Blick die wesentlichen Änderungen aufzeigt, die künftig bei der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden müssen.

Viele Unternehmen prüfen gerade, wie sich das neue Reisekostenrecht auf ihre firmenspezifischen Prozesse wie die Änderung von Arbeitsverträgen und Abrechnungssystemen oder die Anpassung der Reiserichtlinien auswirkt. Das Reisekostenrecht muss zwingend ab 1. Januar 2014 umgesetzt werden.

Gravierendste Änderungen

Die gravierendsten Änderungen gibt es bei der Definition der Tätigkeitsstätte und bei den Verpflegungspauschalen. Dadurch werden Anpassungen in Arbeitsverträgen und Formularen notwendig. Oft müssen auch Details in der Reisekostenabrechnungs-Software oder in Excel-basierten Formularen aktualisiert werden. "Die Sichtung der Übersicht ersetzt jedoch keinesfalls die individuelle Bewertung der jeweiligen Unternehmenssituation oder eine entsprechende Rechts- oder Steuerberatung", sagt Andrea Zimmermann, Leiterin des VDR-Fachausschusses Mittelstand.

Die Tabelle finden Sie alsPdf-Datei zum Download.