Gespann Risiko Seitenwind

Foto: SP-X/Lea Fuji

Hoher Aufbau, wenig Gewicht: Hochbauende Pkw, Transporter und Leicht-Lkw sind besonders anfällig für Seitenwinde. Das ergab eine Studie der Unfallforschung der Versicherer

Wenn starker Wind über eine seitlich wenig bewachsene Autobahn oder Landstraße fegt, haben vor allem Lkw-Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu zwölf Tonnen große Probleme und zeigen sich besonders anfällig für Seitenwind. Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) stellte bereits schon bei Windstärke 7 (55 km/h Windgeschwindigkeit) ein erhöhtes Kipp-Risiko fest.

Gefahren dürfen nicht unterschätzt werden

Hintergrund der Untersuchung waren gehäufte Meldungen von umgestürzten Lkw bei größeren Sturmereignissen. Laut UDV hat beispielsweise der Sturm "Niklas" am 31. März 2015 allein in Sachsen-Anhalt mindesten 13 Lkw oder deren Anhänger umgerissen. Damit sind erhebliche Gefahren für den Fahrer, aber vor allem vor den nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehr verbunden.

Mit Hilfe von Computersimulationen untersuchten die Unfallforscher die Kippstabilität von 12-Tonnen-Gliederzügen, sogenannten "Leicht-Lkw-Gespannen" und 40-Tonnen-Gliederzügen. Das Ergebnis: Leere Leicht-Lkw-Gespanne können schon ab Windstärke 7 zum Kippen kommen. Laut Beaufort-Skala handelt es sich hierbei um "steifen Wind", bei dem Bäume schwanken und man beim Gehen einen gewissen Widerstand gegen den Wind aufbauen muss. Vollbeladen kippen die kleinen Laster ab etwa 74 km/h Windgeschwindigkeit (Windstärke 8). Beim laut Definition "stürmischen Wind" werden große Bäume bewegt und Zweige brechen von Bäumen ab. 40-Tonnen-Lkw können zwar bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten instabil werden (Windstärke 9). Beladen waren sie im Simulationsmodell aber nicht zum Umkippen zu bringen.

Unfälle können durch Technik nicht verhindert werden

Vertretbare technische Maßnahmen zur Verhinderung solcher Unfälle gibt es laut UDV nicht, deshalb plädieren die Unfallforscher dafür, solchen Gespannen bei entsprechenden Windstärken die Weiterfahrt zu untersagen. Speditionen sollten ihre Fahrer über die Gefahren informieren. Rund zwei Prozent der Lkw über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf deutschen Straßen sind Leicht-Lkw. Sie dürfen mit dem alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden und waren vor Oktober 2015 von der Mautpflicht ausgenommen.