Haftpflichtversicherung Selbstbeteiligung senkt die Prämie

Selbstbeteiligung b ei der Haftpflicht Foto: Fotolia Erwin Wodicka

Selbstbeteiligung bei der Haftpflicht? Damit könnten auch schadensträchtige Flotten bei der nächsten Verhandlungsrunde der Preisspirale entgehen.

Die Flottenversicherung steht unter erheblichem Preisdruck. Im Schnitt sollen die Preise bis zu sechs Prozent anziehen, meint Versicherungsmakler Aon. Flotten mit vielen Schäden dürften deutlich teurer werden. Daher sollten Unternehmen mit größeren Flotten prüfen, ob sie nicht mit einer Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflicht Geld sparen können. Tatsächlich scheint der Markt hier anzuziehen. "Bei Großflotten werden Modelle mit Selbstbeteiligungen stärker nachgefragt", sagt Karsten Eichner von der R+V Versicherung.

Angebote nur für gewerbliche Flotten

Ein wichtiger Grund: Das Bundesfinanzministerium hat seine Pläne endgültig begraben, solche Selbstbeteiligung "fiktiv" zu besteuern, wie Aon bestätigt. Grund: Das Versicherungsrecht sieht Selbstbeteiligungen auch bei Pflichtversicherungen ausdrücklich vor. Während im Kaskobereich Selbstbeteiligungen üblich sind, kommen sie in der Kfz-Haftpflicht kaum vor und werden nur im Flottengeschäft angeboten.

Das Sparvolumen ist enorm. Bei einem Fuhrpark mit 71 Pkw, 80 Lieferwagen, 40  Lkw und 10 Anhängern bringt eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro pro Haftpflichtschaden laut Versicherungsmakler Carl Jaspers in zwei Jahren eine Ersparnis von 42.000 Euro. Schließlich entfällt mit der höheren Selbstbeteiligung die 19-prozentige Versicherungssteuer.

Individuelle Selbstbeteiligung

"Die Höhe der Selbstbeteiligung wird individuell festgelegt", so R+V-Sprecher Eichner. "Ganz einfach sind solche Modelle aber nicht", sagt René Fichtner vom Carl Jaspers Versicherungskontor. So müsste die Abwicklung und auch die Entschädigung weiter über den Kfz-Versicherer laufen. "Unfallopfer haben einen ­Direktanspruch. Sie können sich bei Haftpflichtschäden direkt an den Autoversicherer wenden", sagt Fichtner. Der Kunde muss dann die Selbstbeteiligung an den Autoversicherer zurückzahlen.

"Bei kleineren Flotten wird dieses Modell wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht gerne angeboten", sagt Jens Noller, Leiter Kfz bei Marsh. Zudem haben die Versicherer Angst davor, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät und dann die Selbstbeteiligung nicht zurückzahlen kann. Daraus macht die Ergo-Versicherung auch keinen Hehl. "Wir bieten solche Modelle nur finanzstarken Unternehmen an."

Höchstgrenzen für Selbstbeteiligungen

Bisher gebe es nur sehr wenige Verträge. Üblich sei es, die Selbstbeteiligung nicht pauschal für eine ganze Flotte zu vereinbaren. Das würde das Risiko einer Fehlkalkulation des Versicherers deutlich erhöhen. Bei der Allianz Versicherung aus München muss die Haftpflicht-Selbstbeteiligung je Einzelschaden mindestens 2.500 Euro betragen. Demgegenüber ist bei der Württembergischen Versicherung die Höchstgrenze schon bei 1.000 Euro erreicht.

Während der schwäbische Versicherer auch kleinere Flotten mit unter Vertrag nimmt, gilt bei der Allianz eine Untergrenze von "100 ziehenden Fahrzeugen". Nachfragen können Unternehmen mit Flotten auch bei HDI und Zurich. Allein die Kölner Axa will solche Modelle nicht versichern. "Besser ist es auf jeden Fall, solche Anfragen über einen Experten laufen zu lassen", rät Fichtner. Oft kämen die lukrativen Angebote erst in der zweiten Verhandlungsrunde auf den Tisch.