Handynutzung Andere Länder, strengere Strafen

Nicht nur in Deutschland ist Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten. Aber im Ausland sind die Strafen oft viel drastischer.

Handyentzug, Fahrzeugbeschlagnahme, Fahrverbot, die Zahlung einiger Euro bis hin zu hohen Geldstrafen: Je nachdem in welchem Land man gerade unterwegs ist, gehen die Sanktionen und deren Forderungen für die widerrechtliche Nutzung des Smartphones am Steuer weit auseinander.

In Griechenland drohen Smartphone-Sündern beispielsweise 100 Euro, in Dänemark umgerechnet 200 Euro und in den Niederlanden sogar 230 Euro Bußgeld. In anderen Ländern werden die Strafzahlungen flexibler festgesetzt, was allerdings nicht zwangsläufig zu niedrigeren Strafen führen muss. So werden in Frankreich beispielsweise mindestens 135 Euro und in Spanien über 200 Euro fällig. Bei der Festsetzung der endgültigen Höhe werden allerdings zudem die Schwere des Falls und das Einkommen des Fahrers miteinbezogen. Darüber hinaus droht Wiederholungstätern in Frankreich sogar der Führerscheinentzug.

In Deutschland gibt es einen Punkt

Beim Vergleich mit diesen europäischen Spitzenwerten können die in Deutschland fälligen 60 Euro noch als vergleichsweise human angesehen werden, allerdings kommt zu diesen noch ein Punkt in Flensburg dazu. Doch natürlich ist auch außerhalb Europas die Gefahr der Smartphone-Nutzung am Steuer längst erkannt und wird geahndet. So kostet beispielsweise im Bundesstaat New South Wales, im weit entfernten Australien, der Griff zum Handy während der Fahrt rund 210 Euro und zusätzlich vier Punkte im dortigen Punkteregister, das ab 13 Punkten einen Entzug der Fahrerlaubnis vorsieht. Im Oman, auf der Arabischen Halbinsel, soll man für das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt in der Hand sogar ins Gefängnis gehen. Darauf weist die vom Bundesverkehrsministerium, Automobilclub Mobil in Deutschland mit dem TÜV Süd initiierte Verkehrssicherheitskampagne "Be Smart! Hände ans Steuer – Augen auf die Straße" hin.

Nicht zahlen? Schlechte Idee

Wie verhält es sich hierbei eigentlich mit dem Strafvollzug bei einem Vergehen im Ausland? Bei vielen mag bei einem im Ausland auferlegten Bußgeld der Gedanke an ein Nicht-Zahlen aufkommen. All diesen sei an dieser Stelle der Rat gegeben: Ist einmal ein Bußgeld auferlegt, dann sollte man dieses auch begleichen. Schließlich handelt es sich um ein Vergehen im Straßenverkehr, wie dies im eigenen Land auch der Fall wäre. Dies soll und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem handelt es sich im Falle der Smartphone-Nutzung am Steuer, egal wo, um viel mehr als nur um ein Kavaliersdelikt. Sie stellt schlichtweg eine extreme Gefährdung von sich und anderen Verkehrsteilnehmern dar. Auch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass im europäischen Ausland gesammelte Geldsanktionen auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Oft haftet der Halter

Achtung Fuhrparkleiter: Bezahlen Ihre Fahrer die Strafen nicht beziehungsweise verfolgt das Bundesamt das Vergehen nicht weiter, dann muss nach einem Nicht-Zahlen mit einer Vollstreckung bei Wiedereinreise gerechnet werden. Dies kann beispielsweise zu erhöhten Bußgeldern bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen.

Generell gilt: Möchte man sein Smartphone während der Fahrt im Ausland legal nutzen, dann sollte man sich vor der Fahrt über die genauen Bestimmungen im jeweiligen Land erkundigen. So wird beispielsweise die Nutzung eines Headsets in Deutschland als Freisprechlösung im Fahrzeug akzeptiert. Doch das ist nicht in allen Ländern der Fall.