Handynutzung Auch Anstöpseln ist verboten

Foto: Huk-Coburg

Schnell mal das Telefon in die Hand nehmen, um es an der USB-Buchse anschließen? Kein Problem, nur nicht während der Fahrt, wie ein Urteil des OLG Oldenburg zeigt.

Aber kürzlich verurteilte das OLG Oldenburg (Az.: 2 Ss (OWi) 290/15) sogar einen Lkw-Fahrer, der das Smartphone nur in die Hand nahm, um es an der Ladebuchse anzustöpseln. Ein Telefon anzuschließen bedeute, es zu nutzen, und das sei eben verboten, argumentierten die Richter.

Allerdings haben die Richter des OLG Stuttgart in einem anderen Fall das Handyverbot aufgeweicht.  Es sprachh einen Autofahrer frei, der während eines Telefonats ins Auto stieg. Nachdem er den Motor startete, schaltete sich die Freisprech-einrichtung ein. Der Mann vergaß aber, sein Telefon aus der Hand zu legen (Az.: 4 Ss 212/16).