Hilfe für Unfallopfer Reha-Maßnahmen für verletzte Autofahrer

Unfallort Foto: Fotolia

Für verletzte Autofahrer bieten die Kfz-Versicherer spezielle Reha-Maßnahmen an. Davon profitieren Mitarbeiter, Unternehmen und Versicherer.

Trotz immer umfangreicherer Sicherheitssysteme in den Fahrzeugen steigt die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr. Während im Vorjahr rund 400.000 Menschen auf Deutschlands Straßen verunglückten, stieg ihre Zahl nach Angaben des Statistischen Bundesamts in den ersten zwei Monaten 2012 um weitere 17 Prozent.

Hält der Negativtrend an, würden die Opferzahlen auf 450.000 anschwellen. Davon müssen viele – vor allem Schwerverletzte – nach einem Unfall ihren Beruf aufgeben. Manche können nie wieder arbeiten. Doch das muss nicht sein. Rund 40.000 Unfallopfer wurden seit Mitte der 90er-Jahre direkt nach dem Unfall von privaten Reha-Diensten betreut. Danach gelang einem Großteil die Rückkehr in den Beruf.

"Privates Reha-Management ist eine ›Win-win-Situation‹ für den Geschädigten und für die Haftpflichtversicherung", meint Versicherungsexperte Alois Schnitzer. Grund: Kann der Fahrer wieder ins Arbeitsleben zurückkehren, spart die Versicherung die hohen Kosten für einen jahrelangen Verdienstausfall. Zudem wollen die meisten Mitarbeiter schnellstmöglich wieder zurück in ihren Job.

Experten warnen aber davor, dass die Versicherungen in die Therapiefreiheit eingreifen. "Möglicherweise werden die Verletzten in eine Richtung gedrängt, die sie gar nicht wollen", sagt Arno Schubach, Versicherungsfachanwalt aus Koblenz.

Flottenchefs müssen auf Reha-Maßnahmen hinweisen

Um weitere Probleme zu vermeiden, haben die Versicherungen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) einen sogenannten »Code of Conduct« vereinbart. Das Regelwerk soll die Unfallopfer schützen. Es betont die Freiwilligkeit der Maßnahmen, die in der Regel in enger Abstimmung mit dem Anwalt getroffen werden sollen. "Die personelle, organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit des privaten Reha-Dienstes von seinen Auftraggebern ist Grundvoraussetzung für ein professionelles Management", betont Jutta Eich, Geschäftsführerin des IHR Rehabilitations- Dienstes.

Auch mit dabei: Reha Assist Deutschland sowie Rehacare. "Die private Reha ist eine wichtige Ergänzung, um den zum Teil langwierigen Genehmigungsverfahren und oftmals gesplitteten Zuständigkeiten bei den Sozialversicherungsträgern zu begegnen", erläutert Susanne Seemann von der Allianz.

Bislang weist das private Reha-Management eine gute Erfolgsbilanz vor. Nach Angaben großer Autoversicherer liegt die Erfolgsquote zwischen 45 und 50 Prozent. "Besonders erfolgreich sind Reha-Maßnahmen bei Unfallopfern mit mittelschweren Primärverletzungen", so Versicherungsexperte Schnitzer. Das Problem: Viele Firmen und Fuhrparkleiter kennen das Angebot der Versicherungen nicht.

Darüber hinaus gebe es bei einigen Rechtsanwälten immer noch gewisse grundsätzliche Vorbehalte, so die Meinung der Allianzexpertin Seemann. Diese Juristen müssten noch intensiver über die Inhalte des Reha-Managements aufgeklärt werden. Für Arbeitgeber gibt es keine allgemeine Hinweispflicht. "Allerdings können sich aus dem Fürsorgeauftrag des Arbeitgebers bestimmte Pflichten ergeben, auch einzelne Maßnahmen im Rahmen des Reha- Managements zu ermöglichen", erläutert Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln die Rechtslage.

Eingliederungsmanagement ist Pflicht

Hierzu habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Firmen der Wiedereingliederung, zumindest bei schwerbehinderten Arbeitnehmern, zustimmen müssen (BAG AZR 229/05). Außerdem sei das Unternehmen verpflichtet, dem Verletzten nach einer Krankheitsdauer von mindestens sechs Wochen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. "Dessen Inhalt ist gesetzlich nicht vorgegeben, kann aber die Empfehlung für ein Reha-Management beinhalten", sagt Oberthür.

Weiterhin muss das Unternehmen bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sehr hohe Anstrengungen unternehmen, um eine behindertengerechte Beschäftigung zu ermöglichen. Das gilt selbstverständlich auch für den Bereich Dienstwagen. Hier könnten umfangreiche Umbauten nötig werden. "Allerdings muss man den Arbeitsplatz nicht auf unabsehbare Zeit frei halten", sagt Oberthür. Erst wenn klar ist, dass der Mitarbeiter innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht mehr zurückkommen kann, darf das Unternehmen krankheitsbedingt kündigen.

Denkbar sei aber auch, dass der Arbeitsvertrag erst mal aufgehoben wird und der Mitarbeiter – ist er dann wieder gesund – einen Anspruch hat, wieder eingestellt zu werden. Bei Unfällen auf den Wegen von und zur Arbeit oder auf Dienstfahrten greift zwar der Schutz der Berufsgenossenschaften.

Trotzdem steht einem zusätzlichen privaten Reha-Management nichts im Wege. Schließlich fallen keine Kosten an. Demnach lohnt es sich in jedem Fall zu prüfen, ob der betroffene Mitarbeiter in ein solches Programm einsteigen kann. Neuerdings bieten Gesellschaften wie Axa, Rheinland, Signal-Iduna oder SVSparkassenversicherung auch im Rahmen der privaten Unfallversicherung ein entsprechendes Reha-Management an.