Gewährleistung / Garantie Wann haftet der Hersteller?

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Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden beim Fahrzeugkauf oft in einen Topf geworfen. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei aber um zwei verschiedene Ansprüche.

Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung, bis 2002 auch Gewährleistung genannt, verpflichtet lediglich den Verkäufer. Dieser haftet zwei Jahre lang für Fahrzeugmängel, die über den normalen Verschleiß hinausgehen. Er ist damit verpflichtet dem entsprechende Fehler ohne Kosten für den Kunden zu beheben. Einziger Haken: Der Kunde muss beweisen, dass der Wagen schon von Anfang an fehlerhaft war. Innerhalb der ersten sechs Monate hilft ihm die sogenannte Beweislastumkehr. Tritt ein Fehler innerhalb dieser Zeit auf, gilt per Gesetz die Vermutung, dass der Fehler schon von Anfang an vorlag. Behauptet der Verkäufer das Gegenteil, muss er dies beweisen.

Garantie ist freiwillige Leistung des Herstellers

Im Vergleich dazu ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung. Sie wird durch einen Garantievertrag vereinbart und währt in der Regel zwei Jahre oder in Ausnahme auch länger. Der Garantievertrag kommt zustande, indem dem Kunden bei Fahrzeugabholung ein Garantieheft (Scheckheft) übergeben wird. „Vorteil der Garantie: Der Kunde muss nicht beweisen, dass ein Fehler von Anfang an vorlag“, sagt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner. Der Hersteller garantiere für die Haltbarkeit seines Fahrzeugs innerhalb der Garantiezeit.
Neben der Regulären Neuwagengarantie, die in der Regel - ausgenommen Verschleißmängel - für das gesamte Fahrzeug gilt, gibt es laut ADAC auch spezielle Garantien für bestimmte Bereiche. Diese können zum Beispiel Lack- und Durchrostungsgarantien sein, die nichts extra kosten, aber die reguläre Garantie oft mehrere Jahre überdauern.

Eine Vertragswerkstatt ist im Garantiefall nicht zwingend notwendig

Die Herstellergarantie auf ein Auto verfällt nicht automatisch, wenn man Reparaturen nicht beim Vertragshändler machen lässt. Vielen Autofahrern ist das allerdings nicht klar, wie aus einer Umfrage der Axa-Versicherung hervorgeht. Demnach nehmen 47 Prozent der Befragten an, dass der Wagen zwingend in einer Werkstatt des Herstellers repariert werden muss, um die Garantieansprüche nicht zu verlieren. Lediglich 35 Prozent wissen, dass es ausreicht, wenn Original-Ersatzteile genutzt werden – egal von welcher Werkstatt.