Homeoffice und Ein-Prozent-Regelung 2022 Jetzt Firmenwagensteuer sparen

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Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice. Bleibt der Firmenwagen häufig stehen, lässt sich bei der Versteuerung der Privatnutzung einiges an Geld sparen.

Wer längere Zeit im Homeoffice arbeitet, kann bei der Pauschalversteuerung der Privatfahrten von der 0,03-Prozent-Regel zur 0,002-Regel wechseln. Während für den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung weiterhin monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt wird, bekommt man für duie Fahrten zwischen Wohnung den günstigeren Satz von 0,002 Prozent des Bruttopreises.

Voraussetzung: Der Firmenwagen wird an weniger als 180 Tage pro Jahr für die Fahrt zur Arbeit genutzt. Somit wird jede tatsächliche Fahrt einzeln besteuert.

Pro Fahrt sind das im Beispielfall 50.000 Euro multipliziert mit 0,002 Prozent (= 1 Euro) x 40 Kilometer, also 40 Euro pro Fahrt. Davon abgezogen wird die Entfernungspauschale von 13 Euro. Grundsätzlich gilt: Bei weniger als 180 Fahrten pro Jahr oder monatlich unter 15 Fahrten kann sich der Wechsel von der 0,03-Prozent-Methode zur 0,002-Prozent-Methode lohnen.

Wer sparen will, muss allerdings alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit für das ganze Jahr dokumentieren, beispielsweise über die Zeiterfassung. Alternativ kann der Arbeitgeber bestätigen, wann jemand vor Ort am Arbeitsplatz war. Ein lückenlos geführter Outlook-Kalender ist ebenfalls ein guter Nachweis. Die Aufzeichnungen müssen aber immer bereits im Januar beginnen.

Alle Dienstwagennutzer können auf die Einzelaufzeichnung umsteigen, egal, ob Arbeitnehmer oder angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Nicht profitieren können davon Einzelunternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft.

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