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Urteil: Fehler nicht verheimlichen

Bild: Archiv
Verschweigt ein Händler dem Kunden einen «Serienfehler» am gekauften Auto, haftet er nach einem Unfall. Auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 22 U 157/08) weist der ADAC in einer Mitteilung hin.
Im vorliegenden Fall wies ein Händler einen Kunden nicht auf einen Mängel am Motorhaubenschloss hin. Wegen dieses Fehler wurde das Auto bereits vom Hersteller zurückgerufen. Beim Autokäufer trat während einer Fahrt genau dieser Fehler auf: Die Motorhaube schlug nach hinten auf die Frontscheibe und das Dach des Autos. Der Schaden belief sich auf 6.000 Euro.
Die Richter gaben dem klagenden Autobesitzer Recht, der Händler muss für den Schaden aufkommen. Begründung: Hätte der Händler den Kunden aufgeklärt, hätte dieser das Schloss regelmäßig warten lassen können.










