Infrastrukturabgabengesetz So soll die Pkw-Maut aussehen

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Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf eines Gesetzes für die geplante Infrastrukturabgabe vorgelegt.

Die Pkw-Maut soll ab 2016 auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten. Halter von Fahrzeugen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, so das Ministerium, werden von der Abgabe auf Bundesstraßen befreit. Die Einnahmen, abzüglich der Systemkosten, sollen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Deutsche Halter müssen diese Pkw-Maut für ein Jahr entrichten. Die Höchstgrenze beträgt demnach 130 Euro. Je nach Umweltfreundlichkeit fallen pro 100 Kubikzentimeter in drei Stufen Gebühren an. Fahrzeuge mit Euro 3 oder schlechter kosten laut Ministerium 6,50 Euro bzw. 9,50 Euro (Diesel). Autos der Klassen Euro 4 und Euro 5 kosten zwei und fünf Euro. Für Euro-6-Fahrzeuge werden 1,80 Euro und 4,80 Euro fällig. Für Wohnmobile werden je 200 Kilogramm Gewicht 16 Euro fällig, ebenfalls bis zur Höchstgrenze von 130 Euro. Die Infrastrukturabgabe werde als elektronische Vignette erhoben und sei mit dem amtlichen Kennzeichen verknüpft.

Drei Vignetten-Zeiträume für Ausländer

Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Fahrzeugen, so das Bundesverkehrsministerium, können zwischen einer Vignette für zehn Tage (zehn Euro), zwei Monate (22 Euro) oder einem Jahr wählen und diese online buchen. Die Jahresvignette gelte zwölf Monate ab Startdatum. Das Ministerium verspricht, dass für Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen keine Mehrbelastungen entstehen. Entsprechende Steuerentlastungsbeträge werden demnach ins Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen.

Insgesamt rechne man mit Einnahmen von 3,7 Milliarden Euro. Davon sollen drei Milliarden auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und rund 700 Millionen auf ausländische Fahrzeuge entfallen. Für die Systemkosten veranschlage man 195 Millionen Euro pro Jahr. Entsprechende Gesetze wolle man zeitnah verabschieden.